Stand 5. April 2017
Zur einfachen Lesbarkeit wird in der vorliegenden Satzung bei Begriffen wie Vorsitzender, Bewerber, Mitarbeiter etc. grammatikalisch jeweils nur die maskuline Form verwendet.Die Stiftung
„GIB-Stiftung Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen“
wird 2015 vom gemeinnützigen Verein Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen, GIB e. V., gegründet. Nach dem Willen ihrer Gründer soll sie vorrangig die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Intelligenzminderung und zusätzlichen psychiatrischen Erkrankungen fördern. Sie soll es diesen Menschen ermöglichen, sich im sozialen Umfeld mit angemessenen Lebensräumen zum Wohnen, für Beschäftigung und zur Freizeitgestaltung zu entfalten.
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
wobei die Beschränkungen für den Vorstand gemäß der Buchstaben d), f), g), m), n) und o) lediglich im Innenverhältnis wirken.
Bis zum Ausscheiden der Mitglieder des Gründungsvorstandes bedarf der Geschäftsplan nicht der unter vorstehend c) angeführten Ausdifferenzierung und wird der Abschlussprüfer vom Vorstand ausgewählt und beauftragt.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt ihr Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für wohlfahrtspflegerische Zwecke der Behindertenhilfe zu verwenden hat. Bei der Empfängerkörperschaft muss es sich um eine steuerbegünstigte Körperschaft der Behindertenhilfe handeln, die Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V. ist.
Die Satzung tritt mit Zugang der Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde in Kraft.