Das Entgelt gliedert sich in
Die Höhe des Entgelts für die Pflege richtet sich nach dem Pflegegrad und wird von der Pflegekasse bezahlt. Die Höhe des Entgelts für Unterkunft und Verpflegung richtet sich nach der Vereinbarung, die mit den Verbänden der Pflegekassen getroffen wird.
Die Höhe des Entgelts für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen richtet sich nach den Vereinbarungen, die mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung verhandelt werden.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Entgelte. Bei der Klärung der Kostenübernahme beraten und unterstützen wir Sie gern persönlich.